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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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04.04.2014 12:48 Alter: 10 yrs
Von: Kirsten Weigmann

Ich bin im Urlaub!


In der Zeit vom 07. bis 11. April 2014 bin ich im Urlaub und damit leider nicht erreichbar.   In dringenden Fällen übernimmt meine Kollegin Frau Martina Machulla meine Vertetung. Sie erreichen Frau Rechtanwältin Machulla unter

Theodor-Heuss-Straße 27
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon: 0 50 32 / 9 40 20
Telefax: 0 50 32 / 9 44 29

Herzliche Grüße

Ihre

 

Kirsten Weigmann