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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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04.05.2018 13:38 Alter: 6 yrs
Von: Kirsten Weigman

Keine Kündigung der Direktversicherung bei Geldmangel


Ein Arbeitnehmer kann allein zur Tilgung seiner Schulden von seinem Arbeitgeber nicht die Kündigung der zwecks Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge geschlossenen Direktversicherung verlangen.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 26.04.2018.

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Der Kläger und seine beklagte Arbeitgeberin vereinbarten in 2001 eine Entgeltumwandlung zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Hiernach war die Beklagte verpflichtet, jährlich ca. € 1.000,-- in eine von der Beklagten zugunsten des Klägers abgeschlossene Direktversicherung einzuzahlen. Die Versicherung wird durch weitere Beiträge gefördert und ruht seit 2009.

Der Kläger verlangte von der Beklagten die Kündigung des Versicherungsvertrages, weil er das angesparte Kapital zur Tilgung von Schulden verwenden wolle.

Das BAG stellte fest, dass der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung des Versicherungsvertrages habe. Das Betriebsrentengesetz sowie die darin geregelte Entgeltumwandlung dienen dazu, den Lebensstandard des Versicherungsnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Dieser Zweck wird nicht erreicht, wenn die Direktversicherung nur deshalb zu kündigen wäre, weil der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles das angesparte Kapital zur Tilgung seiner Schulden verwenden dürfte.

Arbeitnehmer können in der Regel nicht selbst eine Direktversicherung kündigen, weil dies zur Wahrung steuerlicher Vorteile ausgeschlossen sein muss. Der Arbeitgeber kann kündigen, muss dann aber ggf. den Verlust der teilweisen Altersversorgung abfinden.

Urteil des BAG vom 26.04.2018, 3 AZR 586/16

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 21/18

©Kirsten Weigmann