Befristete Verträge für Fußballprofis wirksam
Fußballprofis dürfen aufgrund der Eigenart ihrer Arbeitsleistung befristet angestellt werden. Eine Befristung aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung unterliegt nicht den Beschränkungen einer Zeitbefristung.
Datenschutzgrundverordnung: Haben Ihre Mitarbeiter wirksam in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt? Stichtag: 25.05.2018
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits am 24.06.2016 in Kraft getreten, aber erst ab dem 25.05.2018 wird sie ihre unmittelbare Wirkung entfalten. Den in Artikel (Art.) 88 DSGVO eröffneten Spielraum für Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis hat die Bundesregierung durch die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) genutzt und zusätzliche Regelungen geschaffen. Für ein Arbeitsverhältnis bedeutet dies konkret:
Aufhebungsvereinbarung keine Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) weder benachteiligt noch begünstigt werden. Jede Benachteiligung oder Begünstigung würde zu einer sofortigen Unwirksamkeit der Maßnahme führen. Der Abschluss einer Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellt keine solche Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes dar und ist damit wirksam.
Keine Änderung der Hauptleistungspflicht durch Betriebsvereinbarung
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht wirksam zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden. Das gilt auch dann, wenn die Vergütung durch eine sogenannte „dynamische Bezugnahmeklausel“ an den jeweils geltenden Tarifvertrag anzupassen ist.
Keine Kündigung der Direktversicherung bei Geldmangel
Ein Arbeitnehmer kann allein zur Tilgung seiner Schulden von seinem Arbeitgeber nicht die Kündigung der zwecks Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge geschlossenen Direktversicherung verlangen.
Ausschlussfrist beginnt ab Kenntnis eines möglichen Anspruchsgrundes
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis muss innerhalb der Fristen einer wirksamen Ausschlussklausel erfolgen. Die Frist beginnt, wenn der Anspruchsberechtigte gesicherte Kenntnis vom möglichen Anspruchsgrund hat. Wann dies der Fall ist, entscheidet der jeweilige Einzelfall.
ACHTUNG: Änderung des Befristungsrecht: Bundesverfassungsgericht kippt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor beim Arbeitgeber beschäftigt war. Laut § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit-und Befristungsgesetzes kann in den ersten 2 Jahren eines Arbeitsverhältnisses das Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund befristet werden. Eine Neueinstellung im Sinne dieses Gesetzes lag nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch vor, wenn die Vorbeschäftigung mindestens 3 Jahre zurück lag. Diese Zeitgrenze hat das