06.07.2017 15:06 Alter: 7 yrs
Von: Kirsten Weigmann
Gesetzlicher Verzugszins unverändert
Der gesetzliche Verzugszins ist an den Basiszinssatz geknüpft. Der Basiszinssatz wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres von der Bundeszentralbank überprüft und ggf. neu festgesetzt. Er ist zurzeit (Stand 01.07.2017) negativ und liegt unverändert bei -0,88.
Wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, so können von ihm Verzugszinsen verlangt werden. Soweit vertraglich oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, betragen die Verzugszinsen laut Gesetz 5 % Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr sofern ein Verbraucher beteiligt ist, ansonsten 8 % Punkte über dem Basiszinssatz (B2B) und bei Handelsgeschäften, die nach dem 28.07.2014 abgeschossen wurden, 9 % Punkte über dem Basiszinsatz, § 288 BGB, Art. 229 EGBGG § 34.
Die Regelungen über den Verzugszinssatz sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden.
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Kirsten Weigmann