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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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06.07.2017 15:06 Alter: 7 yrs
Von: Kirsten Weigmann

Gesetzlicher Verzugszins unverändert


Der gesetzliche Verzugszins ist an den Basiszinssatz geknüpft. Der Basiszinssatz wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres von der Bundeszentralbank überprüft und ggf. neu festgesetzt.   Er ist zurzeit (Stand 01.07.2017) negativ und liegt unverändert bei -0,88.

Wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, so können von ihm Verzugszinsen verlangt werden. Soweit vertraglich oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, betragen die Verzugszinsen laut Gesetz 5 % Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr sofern ein Verbraucher beteiligt ist, ansonsten 8 % Punkte über dem Basiszinssatz (B2B) und bei Handelsgeschäften, die nach dem 28.07.2014 abgeschossen wurden, 9 % Punkte über dem Basiszinsatz, § 288 BGB, Art. 229 EGBGG § 34.

Die Regelungen über den Verzugszinssatz sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden.

Informieren Sie sich hier über weitere Details zum Thema Verzug.

Kirsten Weigmann