
Kirsten Weigmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wenn Mitarbeitende in einem Schreiben Elternzeit für mehrere Teilabschnitte beantragen, gilt der vorwirkende Kündigungsschutz auch ohne einen erneuten Antrag jeweils neu vor Beginn eines weiteren Teilabschnittes.
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Kirsten Weigmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht