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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Vorwirkender Kündigungsschutz bei Elternzeit +++ 19.06.26 +++

Wenn Mitarbeitende in einem Schreiben Elternzeit für mehrere Teilabschnitte beantragen, gilt der vorwirkende Kündigungsschutz auch ohne einen erneuten Antrag jeweils neu vor Beginn eines weiteren Teilabschnittes.

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Kirsten Weigmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht