Beratungsgespr�ch: 0511 / 898 68 86-0

+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

...
Diese Kanzlei empfehlen

Datenschutzgrundverordnung greift ab dem 25.05.2018

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits am 24.06.2016 in Kraft getreten, aber erst ab dem 25.05.2018 wird sie ihre unmittelbare Wirkung entfalten. Den in Artikel (Art.) 88 DSGVO eröffneten Spielraum für Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis hat die Bundesregierung durch die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) genutzt und zusätzliche Regelungen geschaffen. Für ein Arbeitsverhältnis bedeutet dies:

Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Datensparsamkeit im Bewerbungsverfahren

 

©Kirsten Weigmann