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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist der Maßstab für die Berechnung des gesetzlichen Verzugszinses. Der gesetzliche Verzugszins, also der Zinssatz, für den ein Gläubiger keinen weiteren Nachweis benötigt, beträgt im Normalfall 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz und wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres angepasst.

Zur Zeit beträgt er 3,62 Prozentpunkte (Stand 01.01.2024), und ist damit erneut gestiegen.

Das bedeutet, dass der gesetzliche Zinssatz bei 8,62 Prozentpunkten liegt - im Business-Bereich, also wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sogar bei 12,62 (sofern das Handelsgeschäft nach dem 28.07.2014 geschlossen wurde).

Die Europäische Zentralbank veröffentlicht die jeweils aktuellen Zinssätze und die historische Entwicklung.