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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Fristlose Kündigung und Annahmeverzugsrisiko +++ 29.03.23 +++

Arbeitgeber müssen Lohn und Gehalt weiterzahlen, wenn Mitarbeitende zu Unrecht die Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung entzogen wurde. Arbeitgeber befinden sich dann mit der Annahme der Arbeitsleistung im Verzug (Annahmeverzug). Kündigt ein Arbeitgeber unberechtigt, so trägt er nicht nur das Risiko, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden muss. Zudem muss der Arbeitgeber Lohn- und Gehalt für die Zeiten nachzahlen, die ein Arbeitnehmer ohne die unwirksame Kündigung gearbeitet hätte.

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Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist der Maßstab für die Berechnung des gesetzlichen Verzugszinses. Der gesetzliche Verzugszins, also der Zinssatz, für den ein Gläubiger keinen weiteren Nachweis benötigt, beträgt im Normalfall 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz und wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres angepasst.

Zur Zeit beträgt er 3,12 Prozentpunkte (Stand 01.07.2023), und ist damit erneut gestiegen.

Das bedeutet, dass der gesetzliche Zinssatz bei 6,62 Prozentpunkten liegt - im Business-Bereich, also wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sogar bei 9,62 (sofern das Handelsgeschäft nach dem 28.07.2014 geschlossen wurde).

Die Europäische Zentralbank veröffentlicht die jeweils aktuellen Zinssätze und die historische Entwicklung.