
Kirsten Weigmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kündigt ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, so hat er eine Sozialauswahl vorzunehmen. Diese Sozialauswahl umfasst die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und Lebensalter. Im Bereich des Kriteriums „Lebensalter“ kann die zeitliche Nähe zum Bezug der Regelaltersrente dazu führen, dass ein Mitarbeiter als weniger schutzwürdig eingestuft wird als seine Kollegen.
...Kirsten Weigmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht