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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse unterliegen ganz besonderen Regeln: Auf der einen Seite sollen sie den Anforderungen an die Wahrheitspflicht genügen und auf der anderen Seite eine wohlwollende Gesamtschau des gesamten Arbeitsverhältnisses darstellen. In diesem Spannungsfeld  ist es oft schwer, die "richtigen" Formulierungen zu treffen.

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Neuere Entscheidungen zum Zeugnis finden Sie hier:

Kein Anspruch auf Dank im Arbeitszeugnis, Urteil des BAG vom 11.12.2012

Beurteilung der Leistung im Zeugnis, Urteil des BAG vom 18.11.2014