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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Abmahnung

Abmahnungen kommen vor und sind vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend notwendig. Aber handelt es sich wirklich um eine Abmahnung oder doch nur um eine Ermahnung? Informieren Sie sich unter

Abmahnungen - die gelbe Karte

 

Abmahnungen können gerichtlich überprüft werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Sie diese daher vor Ausspruch auf ihre Rechswirksamkeit prüfen lassen.

Aus Arbeitnehmersicht lohnt sich eine Prüfung, ob und ggf. wann eine Abmahnung gerichtlich angegriffen werden soll.

©Kirsten Weigmann