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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Rentennähe bei der Sozialauswahl +++ 21.12.22 +++

Kündigt ein Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen, so hat er eine Sozialauswahl vorzunehmen. Diese Sozialauswahl umfasst die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und Lebensalter. Im Bereich des Kriteriums „Lebensalter“ kann die zeitliche Nähe zum Bezug der Regelaltersrente dazu führen, dass ein Mitarbeiter als weniger schutzwürdig eingestuft wird als seine Kollegen.

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Abmahnung

Abmahnungen kommen vor und sind vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend notwendig. Aber handelt es sich wirklich um eine Abmahnung oder doch nur um eine Ermahnung? Informieren Sie sich unter

Abmahnungen - die gelbe Karte

 

Abmahnungen können gerichtlich überprüft werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Sie diese daher vor Ausspruch auf ihre Rechswirksamkeit prüfen lassen.

Aus Arbeitnehmersicht lohnt sich eine Prüfung, ob und ggf. wann eine Abmahnung gerichtlich angegriffen werden soll.

©Kirsten Weigmann