Beratungsgespr�ch: 0511 / 898 68 86-0

+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Vorwirkender Kündigungsschutz bei Elternzeit +++ 19.06.26 +++

Wenn Mitarbeitende in einem Schreiben Elternzeit für mehrere Teilabschnitte beantragen, gilt der vorwirkende Kündigungsschutz auch ohne einen erneuten Antrag jeweils neu vor Beginn eines weiteren Teilabschnittes.

...
Diese Kanzlei empfehlen

Hier finden Sie Informationen über

Kirsten Weigmann

Kooperationen

Kosten

Haftung

Pressedienst/Veröffentlichungen

Kontakt

Anfahrt