Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnis ist immer die Ausnahme und bedarf neben eines wichtigen Grundes immer auch einer Interessenabwägung des Einzelfalles.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich - wegen dieser Interessenabwägungim Einzelfall - immer wieder mit dem Thema der fristlosen Kündigung zu befassen.
Entscheidungen des BAG finden Sie hier:
Fristlose Kündigung und Annahmeverzugslohnrisiko, Urteil vom 29.03.2023, 5 AZR 255/22
Erstellung von Raubkopien ist fristloser Kündigungsgrund, Urteil vom 16.07.2015, 2 AZR 85/15
Fristlose Kündigung wegen eines Bildes auf Facebook? Mitteilung des LAG Düsseldorf, 2013
Fristlose Kündigung wegen Stalking möglich - Urteil des BAG vom 19.04.2012 (S AZR 258/11