Kontakt
Rechtsanwältin Kirsten Weigmann
Oldenburger Allee 7
30659 Hannover
Telefon: 0511/898 68 86-0
Telefax: 0511/898 68 86-6
mailto:kanzlei@weigmann-recht.de
Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Wenn Mitarbeitende in einem Schreiben Elternzeit für mehrere Teilabschnitte beantragen, gilt der vorwirkende Kündigungsschutz auch ohne einen erneuten Antrag jeweils neu vor Beginn eines weiteren Teilabschnittes.
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