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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Mindestlohn noch bis 31.12.2018: € 8,86 brutto je Zeitstunde

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nunmehr statt ursprünglich € 8,50 brutto € 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Alle zwei Jahre wird über die Mindestlohnkommission die Anpassung der Mindestlohnhöhe geprüft. Die nächste Anpassung zum 01.01.2019 ist bereits beschlossen. Der Mindestlohn wird zunächst auf € 9,19 brutto pro Stunde steigen und ab dem 01.01.2020 € 9,35 brutto betragen.

In derzeit 16 Branchen gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Mindestlohngesetz, Stand November 2014

Mindestlohn: Änderungskündigung zur Umgestaltung von Lohnbestandteilen unzulässig, Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015

Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unzulässig, Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.03.2015