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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Fristlose Kündigung und Annahmeverzugsrisiko +++ 29.03.23 +++

Arbeitgeber müssen Lohn und Gehalt weiterzahlen, wenn Mitarbeitende zu Unrecht die Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung entzogen wurde. Arbeitgeber befinden sich dann mit der Annahme der Arbeitsleistung im Verzug (Annahmeverzug). Kündigt ein Arbeitgeber unberechtigt, so trägt er nicht nur das Risiko, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden muss. Zudem muss der Arbeitgeber Lohn- und Gehalt für die Zeiten nachzahlen, die ein Arbeitnehmer ohne die unwirksame Kündigung gearbeitet hätte.

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Mindestlohn noch bis 31.12.2018: € 8,86 brutto je Zeitstunde

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nunmehr statt ursprünglich € 8,50 brutto € 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Alle zwei Jahre wird über die Mindestlohnkommission die Anpassung der Mindestlohnhöhe geprüft. Die nächste Anpassung zum 01.01.2019 ist bereits beschlossen. Der Mindestlohn wird zunächst auf € 9,19 brutto pro Stunde steigen und ab dem 01.01.2020 € 9,35 brutto betragen.

In derzeit 16 Branchen gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Mindestlohngesetz, Stand November 2014

Mindestlohn: Änderungskündigung zur Umgestaltung von Lohnbestandteilen unzulässig, Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015

Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unzulässig, Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.03.2015