Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Ob und wie eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dies können sowohl formale Gründe als auch inhaltliche Gründe sein. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und wird damit formal erst mit deren Zugang wirksam. Im Arbeitsrecht muss - sofern der Grenzwert des Kleinbetriebes überschritten ist - zudem ein Kündigungsgrund vorliegen. Außerordentliche oder fristlose Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind nur unter besonderen Umständen wirksam. Informieren Sie sich zum Thema fristlose Kündigungen hier.
Immer wieder beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht mit den Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung. Lesen Sie mehr über
Zugang der Kündigung: Beim Ehegatten außerhalb der Ehewohnung, Urteil des BAG vom 09.06.2011
Außerdienstliche Aktivitäten bei der NPD sind ein Kündigungsgrund, Urteil des BAG vom 22.06.2011
Kündigungsschutzgesetz: Sind Leiharbeitnehmer mitzuzählen?, Urteil des BAG vom 24.01.2013
Freier Arbeitsplatz im Ausland muss nicht angeboten werden, Urteil des BAG vom 29.08.2013
Kündigung während der Elternzeit durch Insolvenzverwalter, Urteil des BAG vom 27.02.2014
©Kirsten Weigmann