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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Fristlose Kündigung und Annahmeverzugsrisiko +++ 29.03.23 +++

Arbeitgeber müssen Lohn und Gehalt weiterzahlen, wenn Mitarbeitende zu Unrecht die Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung entzogen wurde. Arbeitgeber befinden sich dann mit der Annahme der Arbeitsleistung im Verzug (Annahmeverzug). Kündigt ein Arbeitgeber unberechtigt, so trägt er nicht nur das Risiko, dass der Arbeitnehmer wieder eingestellt werden muss. Zudem muss der Arbeitgeber Lohn- und Gehalt für die Zeiten nachzahlen, die ein Arbeitnehmer ohne die unwirksame Kündigung gearbeitet hätte.

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Fristlose Kündigung wegen eines Bildes auf Facebook?

Ein Arbeitnehmer hatte von seiner Hochzeit ein Bild auf Facebook veröffentlicht. Auf diesem Bild trug er seine zu diesem Zeitpunkt hochschwangere Frau durch ein ausgeschnittenes Herz. Dumm war nur, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls seit etwa einem Monat arbeitsunfähig erkrankt war.

Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhalten habe. Durch das auf dem veröffentlichten Foto abgebildete Verhalten habe der Arbeitnehmer seine Pflicht, den Genesungserfolg nicht zu gefährden und an der Wiederherstellung seiner Arbeitskraft mitzuwirken, schwerwiegend verletzt.

Der Arbeitnehmer wandte ein, dass er im nachvollziehbaren Überschwang der Gefühle seine Ehefrau einmal kurz hochgehoben habe. Dies könne eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen.

Das Arbeitsgericht Krefeld hat - bedauerlicherweise - diesen Fall nicht entscheiden müssen, da sich die Parteien zuvor geeinigt hatten. Dieser Fall führt jedoch deutlich vor Augen, dass die Veröffentlichung auf Facebook manchmal unangenehme Folgen haben kann.

Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom Nr. 39/13 und 40/13Arbeitsgericht Krefeld - 3 CA 1384/13