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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Schriftform oder nicht Schriftform - das ist hier die Frage +++ 25.11.24 +++

Im Arbeitsrecht ist oft nicht nur das „ob“ für die Wirksamkeit einer Willenserklärung entscheidend, sondern auch „wie“ diese umgesetzt wurde. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurde das „wie“ der Mitteilungen im Bereich des Nachweises von Arbeitsbedingungen entschärft. Waren diese Bedingungen zuvor schriftlich zu übermitteln, reicht nun ab dem 01.01.2025 die Textform. Nur wenn der Arbeitnehmende die Schriftform verlangt, muss diese eingehalten werden.

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