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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Gesellschaftsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nur die Gesellschaftsformen, die das Gesetz vorsieht. In Zeiten des europäischen Zusammenwachsens ist das Gesellschaftsrecht nun seit einigen Jahren in Bewegung gekommen: Immer mehr Gesellschaftsformen werden zugelassen. Folgende Gesellschaftsformen können nach deutschem Recht gegründet werden:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Verein
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co. KG
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG )
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

 © Kirsten Weigmann