15.03.13

Ich bin im Urlaub!

Vom 15.03. bis zum 22.03.2013 können Sie mich daher leider persönlich nicht erreichen. Natürlich können Sie dennoch telefonisch oder per eMail eine Nachricht hinterlassen. Ab dem 25.03.2013 steht an dieser Stelle wieder eine aktuelle Information für Sie bereit.


25.03.13

AGG: Benachteilung eines schwerbehinderten Menschen im Bewerbungsverfahren

Verlangt ein Beschäftigter eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, so muss dieser zumindest Indizien für die Benachteiligung vortragen.


09.04.13

Urlaubsanrechnung während des Freistellungszeitraumes

Entgegen landläufiger Meinung wird Urlaub nicht genommen, sondern gewährt: Der Arbeitgeber hat das Recht Urlaub zeitlich festzulegen. Seine diesbezügliche Erklärung ist aus Sicht des Arbeitnehmers auszulegen. Zweifel gehen zu Lasten des Arbeitgebers.


24.04.13

TzBfG: Trotz eindeutigen Wortlautes im Gesetzestext: Eine Vorbeschäftigung muss lediglich 3 Jahre zurückliegen

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Beschäftigung ohne Sachgrund möglich, wenn zuvor niemals ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies galt nach dem Wortlaut des Gesetzes bisher unbegrenzt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diesen Zeitraum nun auf 3 Jahre begrenzt.


06.05.13

AGG: Kein Auskunftsanspruch

Verlangt ein abgelehnter Bewerber aufgrund der Ablehnung seiner Bewerbung eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so muss er hinreichende Indizien darlegen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Sind diese Indizien ausreichend, so kann dies dazu führen, dass der potentielle Arbeitgeber die Beweislast dafür trägt, dass er eben nicht gegen das AGG verstoßen hat.


23.05.13

Dauer der Arbeitszeit ohne ausdrückliche Vereinbarung

Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Diese ist Maßstab für die Pflichten des Arbeitnehmers und die Höhe der vom Arbeitgeber zu zahlenden Vergütung.


30.05.13

Verzicht auf Urlaubsabgeltung kann wirksam sein

Unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubsanspruches hat, kann der Arbeitnehmer wirksam auf diese Urlaubsabgeltung (Definition siehe unten) verzichten.