06.07.17

Gesetzlicher Verzugszins unverändert

Der gesetzliche Verzugszins ist an den Basiszinssatz geknüpft. Der Basiszinssatz wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres von der Bundeszentralbank überprüft und ggf. neu festgesetzt. Er ist zurzeit (Stand 01.07.2017) negativ und liegt unverändert bei -0,88.


22.08.17

Keine Datenerhebung ohne vorherigen Verdacht

Überwacht der Arbeitgeber verdeckt und ohne besonderen Anlass den dienstlichen Computer eines Mitarbeiters, so darf der Arbeitgeber diese Überwachungsdaten im Kündigungsschutzprozess nicht gegen den Mitarbeiter verwenden.


06.09.17

Unpfändbar: Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Gepfändet werden dürfen Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeiten. Nicht der Pfändung unterliegen übliche Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder für Nachtarbeit. Als üblich wird eine Zulage dann bewertet, wenn diese an die Regelung des § 3b EStG geknüpft ist. Über das Übliche hinausgehende Zulagen unterliegen der Pfändung.


25.09.17

Änderung der Rechtsprechung: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen nicht vorläufig befolgen

Bisher verpflichtete das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitnehmer dazu, jeder Weisung ihres Arbeitgebers vorläufig Folge zu leisten. Erst nachdem ein Arbeitsgericht die Unbilligkeit der Weisung feststellte, durfte der Arbeitnehmer die Durchführung der Weisung verweigern, ohne deswegen wirksam abgemahnt oder gekündigt werden zu können. Nunmehr kann ein Arbeitnehmer eine sogenannte „unbillige“ Weisung auch ohne vorherige Einschaltung der Gerichte verweigern. Er trägt allerdings das Risiko, ob seine Wertung bezüglich der Unbilligkeit auch richtig war.


20.10.17

In der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

Nur Arbeitnehmer, denen der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zusteht, können einen Wiedereinstellungsanspruch haben. Mitarbeitern von sogenannten Kleinbetrieben steht ein solcher Anspruch nur in absoluten Ausnahmefällen zu. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 19.10.2017.


27.10.17

Verlängerung der Kündigungsfrist kann unwirksam sein

Legt ein Arbeitgeber in seinen Arbeitsverträgen eine deutlich längere, als die gesetzliche Kündigungsfrist fest, so kann hierin eine unangemessene Benachteiligung zu erkennen sein, die zur Unwirksamkeit der Kündigungsfrist führt. Es greift in einem solchen Fall die gesetzliche Kündigungsfrist.


07.11.17

Rückforderung von Ausbildungsvergütung im Fall der Insolvenz möglich

Wird Ausbildungsvergütung aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Stellung des Insolvenzantrages gezahlt, so kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückfordern. Dies ist ein Fall der sogenannten „inkongruenten Deckung“, die den Insolvenzverwalter berechtigt eine Insolvenzanfechtung zu erklären und die Zahlung zur Insolvenzmasse zu fordern. Die Insolvenzmasse ist nach der Insolvenzordnung das Restvermögen des Schuldners, welches der Befriedigung aller Gläubiger dient.


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