07.12.17

Urlaub von Scheinselbständigen

Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 29.11.2017, dass ein Scheinselbstständiger Urlaubsabgeltung auch noch nach Jahren einfordern darf. Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter 13 Jahre lang ausschließlich Provision für getätigte Geschäfte erhalten. Nachdem er in den Ruhestand ging, verklagte er seinen Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung für 13 Jahre und erhielt schließlich beim EuGH Recht.


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