Beratungsgespr�ch: 0511 / 898 68 86-0

+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

...
Diese Kanzlei empfehlen
28.02.20

Coronavirus und Arbeitsrecht

Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Aber was bedeutet dies konkret für ein Arbeitsverhältnis? Welche Schutzmaßnahmen muss ein Arbeitgeber ergreifen? Wer muss zahlen, wenn ein Arbeitnehmer zwar nicht erkrankt, aber dennoch aufgrund einer Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen oder nicht aus dem Urlaub zurückkehren kann?


18.02.20

Grenzen der Hinweis- und Informationspflicht des Arbeitgebers

Eine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer wahrzunehmen, trifft den Arbeitgeber nicht. Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, obwohl er hierzu nicht verpflichtet ist, so müssen diese Auskünfte vollständig, eindeutig und richtig sind. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Arbeitgeber für aufgrund einer falschen Auskunft entstehende Schäden.


10.09.20

Pauschales Kopftuchverbot unzulässig

Eine Bewerberin für eine Stelle als Lehrerin darf nicht wegen ihres Wunsches, ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch während des Unterrichts zu tragen, abgelehnt werden. Das gilt auch in Berlin und trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes.


02.12.20

Vergütung für Teilzeitauszubildende anteilig

In einem Tarifvertrag kann wirksam festgelegt werden, dass Auszubildende in Teilzeit nur den entsprechenden Anteil der Ausbildungsvergütung eines Vollzeitauszubildenden bekommen.