Coronavirus und Arbeitsrecht
Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Aber was bedeutet dies konkret für ein Arbeitsverhältnis? Welche Schutzmaßnahmen muss ein Arbeitgeber ergreifen? Wer muss zahlen, wenn ein Arbeitnehmer zwar nicht erkrankt, aber dennoch aufgrund einer Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen oder nicht aus dem Urlaub zurückkehren kann?
Grenzen der Hinweis- und Informationspflicht des Arbeitgebers
Eine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer wahrzunehmen, trifft den Arbeitgeber nicht. Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, obwohl er hierzu nicht verpflichtet ist, so müssen diese Auskünfte vollständig, eindeutig und richtig sind. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Arbeitgeber für aufgrund einer falschen Auskunft entstehende Schäden.
Pauschales Kopftuchverbot unzulässig
Eine Bewerberin für eine Stelle als Lehrerin darf nicht wegen ihres Wunsches, ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch während des Unterrichts zu tragen, abgelehnt werden. Das gilt auch in Berlin und trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes.
Vergütung für Teilzeitauszubildende anteilig
In einem Tarifvertrag kann wirksam festgelegt werden, dass Auszubildende in Teilzeit nur den entsprechenden Anteil der Ausbildungsvergütung eines Vollzeitauszubildenden bekommen.