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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Gebot fairen Verhaltens bei Aufhebungsverträgen

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06.05.22

Beweislast für Überstunden bleibt beim Arbeitnehmer*)

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30.08.22

Seit 01.08.2022: Mindestangaben in Arbeitsverträgen

Das Nachweisgesetz wurde geändert, was eine Vielzahl von praktischen Folgen für alle Arbeitsverhältnisse hat. Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 01.08.2022 begründet wurden, bedeutet dies in der Praxis, dass die nachfolgend aufgeführten Arbeitsbedingungen möglichst am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses schriftlich (also nicht nur in Textform (E-Mail, Telefax)) festgehalten werden sollten. Aber auch für alte Arbeitsverhältnisse gilt das neue Nachweisgesetz: Verlangt ein Arbeitnehmer die Ergänzung seiner arbeitsvertraglichen Bedingungen um Angaben aus


21.12.22

Rentennähe bei der Sozialauswahl

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