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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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< Mindestlohn: Basis für die Berechnung von Zuschläge

03.03.2016 14:03 Alter: 8 yrs
Von: Kirsten Weigmann

Branchenmindestlöhne: Tabelle Stand Februar 2016


Neben dem allgemeinen Mindestlohn von zur Zeit € 8,50 brutto wird in bestimmten Branchen ein besonderer Mindestlohn festgelegt. Auf entsprechenden Antrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder dem Tarifvertragsgesetz (TVG) erfolgt diese Festlegung durch die Bundesregierung.

Aktuell (Stand Februar 2016) gelten für 16 Branchen besondere Mindestlöhne. Über das TVG können Allgemeinverbindlichkeitserklärungen ausgesprochen werden. Mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gelten die Löhne zwingend für sämtliche der darin konkret bezeichneten Mitarbeiter einer bestimmten Berufsgruppe und zwar unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft und damit tarifgebunden ist.

Entnehmen Sie die Branchen und die Höhe der Mindestlöhne der aktuellen Übersicht der Bundesregierung. Diese finden Sie hier!

©Kirsten Weigmann